Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Badrenovierung als anteilige Arbeitszimmerkosten

Wenn eine Badmodernisierung den Wert des gesamten Hauses steigert, sind die Renovierungskosten nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster anteilig als Betriebsausgaben abziehbar.

Aufwendungen für die Renovierung des Badezimmers im privaten Einfamilienhaus, die über übliche Schönheitsreparaturen hinausgehen und den Wert des gesamten Hauses nachhaltig erhöhen, erhöhen anteilig die steuerlich abzugsfähigen Kosten für das häusliche Arbeitszimmer. Das Finanzgericht Münster lässt den anteiligen Abzug zu, um Wertungswidersprüche zu vermeiden: Im Streitfall war das Arbeitszimmer Teil des Betriebsvermögens des Klägers. Bei einer späteren Entnahme würde ein dem Arbeitszimmer entsprechender Anteil des Gebäudewertes als zu versteuernder Entnahmewert angesetzt. Mit der Modernisierung hat sich aber dauerhaft der Gebäudewert und damit auch der Entnahmewert erhöht. Das Urteil wird jetzt in der Revision vom Bundesfinanzhof geprüft. Vergleichbare Fälle können damit per Einspruch offen gehalten werden.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12