
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Entschließt sich ein Immobilienbesitzer, die Immobilie nicht zu vermieten, weil er eine Sanierung plant, hat er den Leerstand selbst zu verantworten und damit keinen Anspruch auf einen Erlass der Grundsteuer. Anders sieht es aber aus, wenn das Gebäude in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet liegt und die Sanierung damit unumgänglich ist. Zwar entscheidet der Vermieter über den Zeitpunkt der Sanierung und damit des Leerstands selbst, aber deswegen hat er nach Meinung des Bundesfinanzhofs den Leerstand in diesem Fall trotzdem nicht selbst zu verantworten.