Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Kauf von Grundstücken unter aufschiebenden Bedingungen

Unter die Grunderwerbsteuer kann auch der Kauf von Gesellschaftsanteilen fallen; hat die Gesellschaft aber Grundstücke unter aufschiebenden Bedingungen gekauft, zählen diese Grundstücke nur dann, wenn die Bedingungen beim Kauf der Anteile bereits erfüllt sind.

Gehört zum Vermögen einer Gesellschaft ein Grundstück, so fällt auch auf den Kauf von Gesellschaftsanteilen unter bestimmten Voraussetzungen Grunderwerbsteuer an. Hat die Gesellschaft aber ein Grundstück unter einer aufschiebenden Bedingung gekauft, so gehört es erst ab Eintritt der Bedingung zu ihrem Vermögen, und zwar auch dann, wenn bereits zuvor die Auflassung erklärt wird. Der Bundesfinanzhof gab damit dem Käufer einer Bauträger-GmbH Recht, der die GmbH zwar nach der Auflassung der Grundstücke, aber noch vor Eintritt der aufschiebenden Bedingung erworben hatte. Die Grunderwerbsteuer kann ungeachtet der Auflassung erst mit dem Bedingungseintritt entstehen, weil der Kaufvertrag bis zu diesem Zeitpunkt schwebend unwirksam ist.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12