Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Zweitwohnungsteuer gilt nicht für leerstehende Wohnungen

Für eine nur als Kapitalanlage gehaltene Wohnung fällt keine Zweitwohnungsteuer an.

In zwei ähnlichen Fällen hat das Bundesverwaltungsgericht nun entschieden, dass für eine leer stehende Wohnung keine Zweitwohnungsteuer anfällt. Zwar dürfen die Kommunen von der Vermutung ausgehen, dass eine Zweitwohnung auch bei zeitweiligem Leerstand der persönlichen Lebensführung dient und damit steuerpflichtig ist. Anders sieht es aber aus, wenn die Immobilie über Jahre leer steht und nachweislich nicht genutzt wird, weil sie lediglich als Kapitalanlage gehalten wird. In den beiden Verfahren ließ sich das unter anderem dadurch belegen, dass in den Wohnungen jahrelang weder Strom noch Wasser verbraucht worden waren.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12