Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Grunderwerbsteuer bei Planungsleistungen durch den Verkäufer

Allein eine Vorplanung durch den Verkäufer führt nicht dazu, dass auch auf die später zu errichtende Immobilie Grunderwerbsteuer anfällt.

Planungs- und Bauleistungen können ebenfalls unter die Grunderwerbsteuer fallen, wenn sich aus weiteren Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Kauf eines Grundstücks ergibt, dass der Käufer das beim Abschluss des Kaufvertrags noch unbebaute Grundstück in bebautem Zustand erhält. Eine umfangreiche Vorplanung durch den Verkäufer für das später vom Käufer errichtete Gebäude reicht dem Bundesfinanzhof dafür aber noch nicht aus. Zusätzlich zur Planung muss der Verkäufer auch zur Veränderung des körperlichen Zustands des Grundstücks verpflichtet sein.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12