
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Bisher war unklar, ob die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem unentgeltlichen Erwerb einer Immobilie steuerlich abziehbar sind, und falls ja, ob als Werbungskosten oder im Rahmen der Abschreibung auf die Immobilie. Das betrifft insbesondere Erben eines Mietobjekts, die Kosten für die Erbauseinandersetzung haben. Der Bundesfinanzhof hat diese Frage jetzt mehrheitlich im Sinne der Steuerzahler entschieden: Entgegen der Auffassung der Finanzämter sind die Kosten wie bei einem teilentgeltlichen Erwerb in voller Höhe abziehbar. Die Kosten dienen schließlich dem Erwerb des Alleineigentums an der Immobilie und sind daher Anschaffungsnebenkosten, die die Bemessungsgrundlage für die AfA erhöhen.