
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Wenn mit einem Gebäude sowohl umsatzsteuerfreie als auch steuerpflichtige Vermietungsumsätze erzielt werden, sind die Vorsteuerbeträge aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten entsprechend aufzuteilen. Denn der Vorsteuerabzug ist nur für Leistungen möglich, die zu steuerpflichtigen Umsätzen führen. Für diese Vorsteueraufteilung schreibt das Gesetz einen Vorrang des Flächenschlüssels vor dem Umsatzschlüssel vor. Der Bundesfinanzhof hat jetzt im Anschluss an ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entschieden, dass diese Vorrangregelung konform mit EU-Recht ist. Zuvor hatte der EuGH einen anderen Schlüssel als den Umsatzschlüssel für zulässig erachtet, wenn dieser eine präzisere Bestimmung der anteiligen Vorsteuer ermöglicht.