Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Gewerblicher Grundstückshandel trotz angedrohter Versteigerung

Das Finanzamt darf selbst dann einen gewerblichen Grundstückshandel unterstellen, wenn es durch die Androhung der Zwangsversteigerung selbst den Anlass für den Verkauf der Immobilie liefert.

Schon lange hat der Bundesfinanzhof die Drei-Objekt-Grenze als Anscheinsbeweis für einen gewerblichen Grundstückshandel aufgestellt. Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte anschafft und wieder verkauft, muss auf den Verkaufserlös nicht nur Einkommen-, sondern auch Gewerbesteuer zahlen. Dabei sind die persönlichen oder finanziellen Beweggründe für den Verkauf der Immobilien ohne Belang. Das gilt selbst dann, wenn der Verkauf aufgrund der Ankündigung der Zwangsversteigerung erfolgt. Damit zeigt der Bundesfinanzhof wenig Milde für einen Immobilienbesitzer, der aufgrund hoher Steuerschulden seine Immobilien verkauft hat, weil das Finanzamt sonst eine Versteigerung veranlasst hätte.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12