Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Bauzeitzinsen als Herstellungskosten

Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass während der Bauzeit nicht abziehbare Zinsen zumindest über die Herstellungskosten steuerlich berücksichtigt werden können.

Außerordentlich schnell hat der Bundesfinanzhof im Fall der Bauzeitzinsen entschieden, die Thema in der vorletzten Ausgabe waren. Die Bundesrichter teilen die Ansicht des Finanzgerichts München, dass die auf die Bauzeit entfallenden Zinsen für eine vermietete Immobilie den Herstellungskosten zugeschlagen werden können, wenn eine Berücksichtigung während der Bauzeit als vorweggenommene Werbungskosten nicht möglich war. Bilanzierende Steuerzahler hatten diese Möglichkeit schon immer, weil es ein handelsrechtliches Wahlrecht gibt, Zinsen, die auf den Zeitraum der Herstellung eines Wirtschaftsguts entfallen, den Herstellungskosten zuzuschlagen. Dieses Wahlrecht gilt auch bei der Einkommensteuer, und nach dem Grundsatz der Gesamtgewinngleichheit muss das Wahlrecht für alle Steuerzahler gelten, also auch für private Vermieter, die den Gewinn per Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12