Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Anschaffungsnebenkosten einer Immobilienerbschaft

Auch wenn die Immobilie selbst unentgeltlich erworben wurde, sind die Anschaffungsnebenkosten einer vermieteten Immobilie als Werbungskosten abziehbar.

Die Anschaffungsnebenkosten einer vermieteten Immobilie können auch dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn die Immobilie selbst unentgeltlich erworben wurde, meint das Finanzgericht Münster. Damit gab es der Klage einer Erbin recht, die Kosten der Erbauseinandersetzung und andere Anschaffungsnebenkosten als Werbungskosten geltend machen wollte. Das Finanzamt ging zwar von nicht abziehbare Kosten der Erbauseinandersetzung aus, aber das Finanzgericht sah das anders: Nur durch diese Kosten konnte sich die Erbin das Alleineigentum an den Immobilien und damit die vollen Mieteinnahmen sichern. Daher sind die Kosten in voller Höhe als Anschaffungsnebenkosten abschreibungsfähig.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12