
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Aus den gesetzlichen Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes ergibt sich, dass es für die Kindergeldzulage ausreichend ist, dass der Anspruchsberechtigte zu irgendeinem Zeitpunkt im betreffenden Jahr Kindergeld erhalten hat. Es ist nicht notwendig, dass bei Nutzungsbeginn des Eigenheims Kindergeld bezogen wird. Daran ändert weder das für das Kindergeld und den Kinderfreibetrag geltende Monatsprinzip noch eine andere gesetzliche Regelung etwas. Entsprechende Stichtagsprinzipien finden im Zusammenhang mit der Gewährung der Kindergeldzulage für das Eigenheim keine Anwendung.
Beispiel: Der Vater bezieht bis zum März 2000 Kindergeld für seinen Sohn. Im Juni bezieht der Vater ein selbst genutztes Eigenheim. Zwar bezieht der Vater beim Bezug des Eigenheims kein Kindergeld mehr, ist jedoch unabhängig davon berechtigt, den Anspruch auf Gewährung der Kindergeldzulage geltend zu machen. Es genügt, dass der Vater bis März des gleichen Jahres Kindergeld für den Sohn bezogen hat.