Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Antragsfrist für Kindergeld

Kindergeld kann in Ausnahmefällen auch für einen mehr als sechs Monate zurückliegenden Zeitraum festgesetzt werden.

Grundsätzlich wird Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem Sie den Antrag auf Kindergeld gestellt haben. Ausnahmefälle können sich dann ergeben, wenn sich erst in der zweiten Jahreshälfte ergibt, dass entgegen der von Ihnen zu Jahresbeginn sachgemäß gestellten Prognose über die Kindeseinkünfte und -bezüge diese den Jahresgrenzbetrag aufgrund besonderer Umstände wider Erwarten nicht überschreiten werden. In diesen Fällen hat die Familienkasse von Amts wegen zu prüfen, ob Ihnen aus Billigkeitsgründen Kindergeld auch für den mehr als sechs Monate zurückliegenden Zeitraum zu gewähren ist.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12