Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Ende der Berufsausbildung bei studierenden Kindern

Die Berufsausbildung eines studierenden Kindes ist mit der Aufnahme einer Berufstätigkeit beendet.

Für ein volljähriges Kind, das das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, besteht dann ein Anspruch auf Kindergeld, den Kinderfreibetrag und die davon abhängigen Steuervergünstigungen (u.a. Kinderzulage im Rahmen der Eigenheimzulage), wenn sich das Kind in Berufsausbildung befindet und seine eigenen Einkünfte und Bezüge den Betrag von jährlich 13.500 DM nicht übersteigen. Dieser Betrag vermindert sich für jeden vollen Kalendermonat um ein Zwölftel, nämlich 1.125 DM, wenn das Kind nicht das ganze Jahr über in einer Berufsausbildung steht.

Die Berufsausbildung eines studierenden Kindes ist mit der Aufnahme einer Berufstätigkeit beendet. Dies gilt auch, wenn das Prüfungsergebnis noch nicht mitgeteilt worden ist. Spätester Zeitpunkt der Beendigung einer Berufsausbildung ist aber in jedem Fall die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12