Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Steuerfreie Betreuung der Enkelkinder

Wenn Großeltern ihre Enkelkinder betreuen und dafür finanziell entschädigt werden, dann führt das nicht zu steuerpflichtigen Einkünften.

Die Betreuung eines Enkelkindes durch die Großeltern ist eine familieninterne Gefälligkeit. Dementsprechend fallen für Einkünfte aus einer Entschädigung keine Steuern an, meint das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: 4 K 3114/98). Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein reines Gefälligkeitsverhältnis handelt, oder ob ein Dienstvertrag vorliegt, wie er unter Fremden üblich ist. Auch auf andere Familienmitglieder, die bei der Kinderbetreuung helfen und dafür entschädigt werden, ist dieses Urteil übertragbar.

Beispiel 1: Wenn ein unter Fremden üblicher Dienstvertrag angenommen wird, dann können die Großeltern die Betriebsausgabenpauschalen für Tagesmütter abziehen, die je nach Umfang der Betreuung zwischen 480 und 750 Mark pro Kind und Monat beträgt. Nach Abzug dieser Pauschale bleiben in der Regel keine positiven Einkünfte mehr für die Großeltern.

Beispiel 2: Die Großeltern erhalten für die Betreuung 4.000 Mark im Jahr, also 333 Mark pro Monat. Mit 6 Stunden Betreuung am Tag ergibt sich bei 22 Tagen ein Stundenlohn von 2,50 Mark. Da niemand, der ernsthaft Geld verdienen möchte, für diesen Stundenlohn arbeiten würde, spricht das eindeutig für ein familieninternes Gefälligkeitsverhältnis.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-04-28 wid-95 drtm-bns 2025-04-28