
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Anspruchsvoraussetzung für Kindergeld ist, dass das Kind zu Ihrem Haushalt gehört. In der Regel ist klar, zu welchem Haushalt ein Kind gehört. Probleme können sich jedoch ergeben, wenn Ihr Kind den Haushalt wechselt. Beim Wechsel eines Kindes von einem Elternteil zum anderen kann das Kind auch dann bereits in den neuen Haushalt aufgenommen sein, wenn der Wechsel noch nicht endgültig ist, das Kind aber für einen längeren Zeitraum von dem aufnehmenden Elternteil betreut und unterhalten wird.
Zur Bewertung für die Zugehörigkeit eines Kindes zum Haushalt wird darauf abgestellt, dass das Kind im Haushalt des entsprechenden Elternteils wohnt, dort versorgt und betreut wird und sich in der Obhut dieses Elternteils befindet. Ein Obhutsverhältnis in dem eben geschilderten Sinne besteht in keinem Fall, wenn von vornherein klar ist, dass das Kind nur für kurze Zeit, beispielsweise zu Besuchszwecken oder Ferien, bei einem Elternteil befindet. Gesichtspunkte wie das Sorgerecht und die Eintragung ins Melderegister können nur als unterstützende Indizien herangezogen werden.