Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Rückwirkende Änderung einer Kindergeldfestsetzung

Die rückwirkende Änderung einer Kindergeldfestsetzung bei geänderten tatsächlichen Verhältnissen ist grundsätzlich möglich.

Haben sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert, ist eine Änderung der Kindergeldfestsetzung notwendig. Grundsätzlich ist auch eine rückwirkende Änderung möglich. Abzustellen ist nämlich auf den Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse. Zu beachten ist hier jedoch, dass eine rückwirkende Änderung der Kindergeldfestsetzung sofort nach Bekannt werden der Änderung der Verhältnisse zu erfolgen hat.

Die Familienkasse muss im ersten Änderungsbescheid alle rechtlich gebotenen Folgerungen ziehen. Das heißt, dass sie im ersten Änderungsbescheid auch zuviel geleistetes Kindergeld gleich zurückverlangen muss. Der erste Änderungsbescheid verbraucht nämlich die Änderungsbefugnis für die Vergangenheit. Ein zweiter Änderungsbescheid ist nur noch mit Wirkung für die Zukunft möglich.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12