
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Unterhaltszahlungen, die Sie im Hinblick auf eine konkrete gesetzliche Unterhaltspflicht leisten, können Sie als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Anders verhält es sich jedoch bei potentiellen Unterhaltspflichten. Hier fehlt es an einer gesetzlichen Pflicht. Ein bloß moralischer Grundsatz genügt nicht.
Beispiel: Ihr Kind hat bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung und entschließt sich nach mehrjähriger Berufstätigkeit zu einem Studium. Sie zahlen monatlich Unterhalt und wollen diese Unterstützungsleistungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Da keine gesetzliche Unterhaltspflicht mehr besteht, ist dies ausgeschlossen. Eine potentielle Unterhaltspflicht derart, dass man gegenüber Verwandten in gerade Linie immer zum Unterhalt verpflichtet sei, reicht nicht aus.