Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Überschreiten des Jahresgrenzbetrags

Das Überschreiten des Jahresgrenzbetrags führt in jedem Fall zu einer rückwirkenden Aufhebung der Kindergeldfestsetzung.

Wird während des laufenden Kalenderjahres offenkundig, dass die Einkünfte und Bezüge Ihres Kindes den Jahresgrenzbetrag voraussichtlich überschreiten werden, kann die Familienkasse die Festsetzung des Kindergeldes rückwirkend mit Wirkung zu Beginn des Kalenderjahres aufheben. Genau die gleiche Berechtigung hat die Familienkasse, wenn sich nach Ablauf des Kalenderjahres herausstellt, dass der Jahresgrenzbetrag überschritten wurde.

Auch bei einem vorläufig erteilten Kindergeldbescheid hat die Familienkasse ein Aufhebungsrecht. Erfolgte bei einem bestandskräftigen Kindergeldbescheid die Festsetzung hinsichtlich der Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes vorläufig, so kann die Familienkasse die Festsetzung schon aus Gründen der Vorläufigkeit wieder aufheben. Das Wort "vorläufig" muss in einem Vorläufigkeitsvermerk nicht erscheinen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12