Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Bindungswirkung von Kindergeldbescheiden

Ein ablehnender Kindergeldbescheid bindet nur bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe.

Ein ablehnender Kindergeldbescheid, der bestandskräftig ist, hat nur eine beschränkte Bindungswirkung, und zwar auf die Zeit bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe. Stellen Sie danach einen erneuten Antrag, kann Ihnen ab dem auf die Bekanntgabe des Ablehnungsbescheids folgenden Monat Kindergeld bewilligt werden. Die Bewilligung kann auch rückwirkend erfolgen.

Beispiel: Sie stellen im Oktober 2002 einen Antrag auf Bewilligung von Kindergeld und erhalten im November 2002 einen ablehnenden Kindergeldbescheid. Im Januar 2003 stellen Sie erneut einen Antrag. Diesmal wird Ihnen Kindergeld bewilligt - und zwar rückwirkend ab Dezember 2002.

Grundsätzlich haben nur positive Kindergeldfestsetzungen eine Bindungswirkung für die Zukunft.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12