Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Bei Ausbildungsunterbrechung entfällt das Kindergeld

Eine Ausbildungsunterbrechung wegen Kinderbetreuung führt dazu, dass der Anspruch auf Kindergeld entfällt.

Eine Beurlaubung Ihres Kindes vom Studium oder der Ausbildung stellt in jedem Fall eine Unterbrechung der Ausbildung dar, die den Anspruch auf Kindergeld entfallen läßt. Beurlaubte Studierende sind nicht berechtigt, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen und Universitätseinrichtungen zu besuchen, so dass daraus eindeutig eine Unterbrechung der Ausbildung zu folgern ist. Daran ändert sich auch nichts, falls Ihr Kind trotz der Beurlaubung an Fachveranstaltungen teilgenommen hat.

Auch eine Beurlaubung wegen Kinderbetreuung ändert daran auch nichts. Die Kinderbetreuung führt nicht dazu, dass Kindergeld für einen längeren als für die Ausbildung notwendigen Zeitraum gezahlt wird. Beim Anspruch auf Kindergeld kann nicht berücksichtigt werden, ob Ihr Kind sich familienbedingt in eine solche Situation manövriert hat.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12