
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 wird auch das Verfahren für die Günstiger-Prüfung beim Kinderfreibetrag geändert, denn zukünftig erhöht sich die Einkommensteuer um den Kindergeldanspruch, während gleichzeitig der Kinderfreibetrag gewährt wird. Daher brauchen Sie nun in der Regel nur noch die Kinderzahl in der Steuererklärung nennen.
Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise wenn Anspruch auf Leistungen nach ausländischem Recht besteht, müssen Sie auch weiterhin die Höhe des Kindergeldanspruchs angeben. Ein Anspruch auf Kindergeld nach ausländischem Recht wird übrigens nur bis maximal zur Höhe des inländischen Anspruchs berücksichtigt, eventuelle höhere Leistungen führen somit zu einem weiteren Steuervorteil.