Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Anrechnung des Entlassungsgelds

Das Entlassungsgeld eines wehr- oder zivildienstleistenden Kindes wird den Einkünften und Bezügen des Kindes zugerechnet.

Das Entlassungsgeld, das bei Beendigung des Wehr- oder Zivildienstes Ihres Kindes ausgezahlt wird, gehört zu den sonstigen Bezügen des Kindes. Daher ist das Entlassungsgeld auch bei der kindergeldschädlichen Einkommensgrenze zu berücksichtigen. Für die Berechnung dieser Grenze ist das Entlassungsgeld dem Zeitraum zuzurechnen, zu dem es wirtschaftlich gehört.

Das Zuflussprinzip findet in diesem Fall keine Anwendung, denn allgemein wird davon ausgegangen, dass das Entlassungsgeld als Überbrückungshilfe für die Zeit nach der Beendigung der Dienstzeit gedacht ist. Aus diesem Grund ist es unabhängig vom Tag der Auszahlung dieser Zeit zuzurechnen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12