Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Unterhaltsaufwendungen für Kinder ohne Kindergeldanspruch

Unterhaltsaufwendungen für Kinder ohne Kindergeldanspruch können Sie bis zu einer Höhe von 7.680 Euro pro Kalenderjahr absetzen.

Haben Sie ein Kind, das keinen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag hat und das Sie finanziell unterstützen, können Sie die erbrachten Aufwendungen für den Unterhalt bis zu einer Höhe von 7.680 Euro im Kalenderjahr absetzen. Kein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht beispielsweise dann, wenn Ihr Kind über 21 Jahre alt und arbeitslos oder ein Langzeitstudent mit über 27 Jahren ist.

Beispiel: Ihr Kind ist 28 Jahre alt und arbeitet an seiner Doktorarbeit. Sie unterstützen es monatlich mit 750 Euro. Die Unterhaltsaufwendungen in Höhe von 9.000 Euro können Sie bis zum zulässigen Höchstbetrag in Höhe von 7.680 Euro als außergewöhnliche Belastung absetzen.

Die abzugsfähigen Unterhaltszahlungen sinken allerdings, wenn das Kind Einkünfte von mehr als 624 Euro pro Jahr hat. Ob sich der Job des Kindes finanziell also wirklich lohnt, hängt damit in erster Linie vom Steuersatz der Eltern ab. Außerdem sollten Sie beachten, dass die Abzugsmöglichkeit komplett entfällt, wenn das Kind mehr als 15.500 Euro an Vermögen besitzt.

 
[mmk]
 
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