
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Unterhaltsleistungen aufgrund testamentarischer Anordnung an Kinder, die bereits zu Lebzeiten des Erblassers auf ihren Pflichtteil verzichtet haben, unterliegen beim Erben dem Abzugsverbot und sind beim Empfänger nicht steuerbar. Eine Besteuerung als sonstige Einkünfte scheidet aus, da durch den vorab erklärten Verzicht auf den Pflichtteil die dafür notwendige Generationennachfolge durchbrochen wurde. Die Kinder erhalten daher den an sie gezahlten Unterhalt steuerfrei.