Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Zusammenveranlagung nach einer Woche?

Haben sich die Eheleute getrennt, muss ein neuer Versuch des Zusammenlebens mindestens einen Monat dauern, damit auch eine Zusammenveranlagung wieder in Frage kommt.

Das Finanzgericht Nürnberg hat entschieden, dass bei einer dauernden Trennung von Eheleuten eine Zusammenveranlagung erst bei einem erneuten Zusammenleben von über einem Monat möglich ist. Es ist notwendig, dass man von einem "nicht dauernd Getrenntleben" ausgehen kann. Das heißt, für das Finanzamt muss die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft anhand des Zusammenlebens und weiterer objektiver Gegebenheiten und Umstände nachvollziehbar sein. Ein kurzer Versuch von nur einer Woche Dauer genügt dafür nicht.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12