
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Aufwendungen, die Sie als nicht sorgeberechtigter und -verpflichteter Elternteil für den Schulbesuch Ihrer im Ausland lebenden Kinder haben, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen oder als Sonderausgabe abzugsfähig. Als außergewöhnliche Belastung kommen nur krankheitsbedingte Aufwendungen in Frage, und der Sonderausgabenabzug ist lediglich - und selbst dann nur teilweise - für im Inland gezahltes Schulgeld möglich.
Gleiches gilt für Reisekosten zur Ausübung des Besuchsrechts, die typisiert mit dem Kinderfreibetrag abgegolten sind - was in Einzelfällen mehr oder weniger angemessen ist. In diesem Punkt ist sich das Finanzgericht München aber selbst nicht sicher und hat daher die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.