Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Steuerliche Behandlung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften

Steuerliche Vorteile bleiben weiter Ehepaaren vorbehalten, eingetragene Lebenspartnerschaften können davon nicht profitieren.

Gleichgeschlechtliche Partnerschaften haben keinen Anspruch darauf, steuerlich gemeinsam veranlagt zu werden. Das Finanzgericht Berlin hat eine entsprechende Klage abgewiesen und darauf hingewiesen, dass ein Wahlrecht hinsichtlich der Veranlagung lediglich Ehegatten zusteht. Daran ändert auch das Vorliegen eines Partnerschaftsvertrags nichts. Das Finanzgericht Köln kam bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zu demselben Ergebnis. Zudem hat es festgestellt, dass eingetragene Lebenspartnerschaften im Erbschaftsteuerrecht nicht den Ehegatten gleichgestellt sind. Sämtliche entsprechenden Vergünstigungen werden ausschließlich Ehegatten gewährt.

 
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psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12