Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Einkommensteuer und Kindergeld werden getrennt festgesetzt

Für die Festsetzung des Kindergelds kann die Familienkasse die Einkünfte des Kindes selbstständig ermitteln und ist nicht an den Steuerbescheid des Finanzamts gebunden.

Die Festsetzung der Einkommensteuer des Kindes und die Festsetzung des Kindergeldes zugunsten der Eltern sind zwei unterschiedliche Verfahren. Die Familienkasse ist daher nicht an den Inhalt eines Einkommensteuerbescheides gebunden, sondern ermittelt die Höhe der Einkünfte und Bezüge selbst. Der Bundesfinanzhof hat auf bereits vorhandene Entscheidungen verwiesen, wonach der Einkommensteuerbescheid des Kindes nicht als Nachweis seiner Einkünfte anzuerkennen ist, weil er kein Grundlagenbescheid im Sinne der Abgabenordnung ist.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12