Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Kindergeld-Ablehnung bleibt bestandskräftig

Ein bestandskräftiger Bescheid, mit dem die Familienkasse Ihnen das Kindergeld verweigert hat, bleibt trotz der wegweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestehen.

Hat die Familienkasse Ihnen die Festsetzung von Kindergeld bestandskräftig abgelehnt, bleibt die Bestandskraft dieses Bescheids durch eine spätere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unberührt, wonach die Einkünfte Ihres Kindes um die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zu mindern sind.

Nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz bleiben die nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen, die auf einer für nichtig erklärten Norm beruhen, unberührt, sofern ein Gesetz nicht etwas anderes vorsieht. Ein Bescheid, dessen Rechtswidrigkeit allein auf der unterschiedlichen Auslegung einer Rechtsnorm beruht, ist ebenfalls nicht nichtig. Dies gilt auch, wenn der Bescheid aufgrund einer verfassungskonformen Auslegung einer Rechtsnorm rechtswidrig geworden ist.

Ein Ablehnungsbescheid kann ohnehin nur geändert oder aufgehoben werden, wenn er vor Beginn oder während des Kalenderjahres als Prognoseentscheidung über die Höhe der Einkünfte und Bezüge Ihres Kindes im Kalenderjahr ergangen ist. Eine Änderung oder Aufhebung kommt jedoch nicht in Betracht, wenn die Festsetzung von Kindergeld für ein abgelaufenes Kalenderjahr endgültig abgelehnt worden ist.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12