Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Kinderfreibetrag trotz Befreiung von der Unterhaltsverpflichtung

Auch wenn eine Scheidungsfolgenvereinbarung die Befreiung von der Unterhaltsverpflichtung vorsieht, können Sie noch den halben Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen.

Es ist möglich, dass Sie sich als unterhaltspflichtiger Elternteil im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung von der Unterhaltspflicht gegenüber Ihrem Kind freistellen, gleichzeitig aber trotzdem den halben Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, dass Sie Ihrer Unterhaltsverpflichtung dadurch nachkommen, dass Sie aufgrund der Scheidungsfolgenvereinbarung Vermögen auf den anderen Elternteil übertragen haben. Ist dies der Fall, steht Ihnen neben dem Kinderfreibetrag auch der Freibetrag zur Pflege des Eltern-Kind-Verhältnisses zu.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12