Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Schulgeld für eine "Europäische Schule"

Das Schulgeld für eine "Europäische Schule" ist als Sonderausgabe abzugsfähig.

Der Bundesfinanzhof ist von seiner bisherigen Auffassung abgewichen und hat den Sonderausgabenzug für das Schuldgeld an einer "Europäischen Schule" zugelassen. Die "Europäischen Schulen" erfüllen die Voraussetzungen, unter denen bei einer deutschen Schule eine Genehmigung zu erteilen wäre, und sind durch den deutschen Gesetzgeber in einer Weise anerkannt, die einer staatlichen Genehmigung gleichkommt. Die aufwendige und anspruchsvolle Struktur der "Europäischen Schulen" gewährleistet die Gleichwertigkeit mit öffentlichen Schulen. Die Sekundarstufe wird mit der Europäischen Abiturprüfung abgeschlossen, ein Verstoß gegen das sogenannte Sonderungsverbot ist nicht erkennbar. Die Schulgelder bewegen sich in einem vertretbaren Rahmen - und sind nunmehr als Sonderausgaben abzugsfähig.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12