Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Arbeitgeberpool für Haushaltshilfe kostet Steuerermäßigung

Die Steuerermäßigung für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse gibt es nur für ein direktes Arbeitsverhältnis, nicht für die Beteiligung an einem Arbeitgeberpool.

Voraussetzung der Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme eines hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnisses ist, dass das Beschäftigungsverhältnis direkt zwischen Ihnen und der Haushaltshilfe besteht. Gemeinschaftsbeschäftigungen oder Beschäftigungen mit Personengesellschaften fallen in der Regel nicht hierunter.

Entsprechend negativ sieht es aus, wenn Sie an einem Arbeitgeberpool beteiligt sind: Den Beteiligten eines Arbeitgeberpools, die gemeinsam eine für alle Angehörigen des Pools tätige Haushaltshilfe beschäftigen, steht für ihre anteiligen Aufwendungen keine Steuerermäßigung zu, wenn der Pool nach Wortlaut und tatsächlicher Durchführung des Vertrags als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und Arbeitgeber der Haushaltshilfe anzusehen ist.

Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Arbeitsausführung bei jedem einzelnen Poolmitglied selbst erfolgt. Bei persönlichen Arbeitsleistungen können Auftraggeber und Auftragsort auseinanderfallen. Auch wenn bei der Reinigung des einzelnen Hauses oder der einzelnen Wohnung das jeweilige Poolmitglied Weisungen erteilen kann, führt das nicht dazu, dass eine direkte Arbeitgeberstellung gegenüber der Haushaltshilfe entsteht.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12