
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Der Bundesfinanzhof hatte im Jahr 2005 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Rechtsfrage vorgelegt, ob die Versagung der Zusammenveranlagung von Ehegatten bei getrennten Wohnorten in verschiedenen Mitgliedsstaaten gemeinschaftsrechtswidrig ist. Der EuGH hat diese Frage nun bejaht.
Der EuGH ist der Auffassung, dass in verschiedenen Mitgliedstaaten lebende Ehegatten hinsichtlich der Zusammenveranlagung nicht schlechter gestellt werden dürfen als ausschließlich in einem Mitgliedstaat ansässige und erwerbstätige Eheleute. Daher liegt unzulässige Diskriminierung vor, wenn bei einem ausländischen Steuerpflichtigen, der in Deutschland lebt und arbeitet, die Zusammenveranlagung mit der Begründung abgelehnt wird, dass sein Ehepartner in einem anderen Mitgliedstaat mehr als zehn Prozent der gemeinsamen Einkünfte erzielt hat, obwohl diese Einkünfte im Wohnsitzstaat des anderen Ehegatten steuerfrei sind.