Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Entlastungsbetrag auch für Wochenendvater

Selbst wenn das Kind seinen Hauptwohnsitz nicht beim alleinerziehenden Elternteil hat, besteht ein Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, vorausgesetzt, der andere Elternteil hat keinen Anspruch.

Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.308 Euro im Jahr erhält ein alleinerziehender Steuerzahler, wenn er für das Kind gleichzeitig den Kinderfreibetrag oder Kindergeld beanspruchen kann. Das gilt auch dann, wenn das Kind beim Steuerzahler nur mit dem Nebenwohnsitz gemeldet ist und den überwiegenden Teil des Jahres beim anderen Elternteil verbringt. Daher erhält ein alleinstehender Vater den Entlastungsbetrag auch dann, wenn das Kind zwar mit Hauptwohnsitz bei der Mutter gemeldet ist, und die Mutter auch das Kindergeld für das Kind erhält, die Mutter aber wieder verheiratet ist, sodass sie nicht alleinstehend ist und damit auch keinen Anspruch auf den Entlastungsbetrag hat.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12