Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Zumutbare Belastung bei getrennter Veranlagung

Auch wenn Ehepartner die getrennte Veranlagung beantragen, kann das Finanzamt die zumutbare Belastung auf der Grundlage des gemeinsamen Einkommens berechnen.

Wer außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend macht, kann sich diese nur anrechnen lassen, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Die wiederum bemisst sich am Einkommen des Steuerpflichtigen. Entscheidet sich ein Ehepaar für die getrennte Veranlagung, dann darf das Finanzamt trotzdem das Einkommen beider Eheleute als Grundlage für die Berechnung der zumutbaren Belastung heranziehen. Der Bundesfinanzhof sieht darin keinen Verstoß gegen verfassungsrechtliche Grundsätze.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12