
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Der Bundesfinanzhof setzt seine steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung beim Steuerabzug von Behandlungskosten fort: Wie schon das Finanzgericht Niedersachsen zuvor lässt er die Aufwendungen für eine heterologe künstliche Befruchtung zum Abzug als außergewöhnliche Belastung zu. Bisher waren nur Kosten für eine homologe künstliche Befruchtung abziehbar, bei der der Spendersamen vom eigenen Ehemann kommt. Im Streitfall wäre der Ehemann jedoch auch mit ärztlicher Behandlung nicht zeugungsfähig gewesen, sodass nur eine heterologe Befruchtung mit Spendersamen möglich war. Damit ändert der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung, denn in einem zwölf Jahre alten Urteil hatte er den Abzug bei einer heterologen Befruchtung noch ausgeschlossen, weil sie nicht dazu diene, die Erkrankung des Mannes zu heilen oder zu lindern. Stimmt zwar, meinen die Richter jetzt, aber die Kinderlosigkeit, die die Folge der Erkrankung ist, wird durch die Befruchtung immerhin beseitigt.