Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Immobilienkauf vom Exgatten

So lange ein notariell beurkundetes Vorkaufsrecht noch während der Vermögensauseinandersetzung vereinbart wird, ist auch der spätere Kauf aufgrund dieses Vorkaufsrechts grunderwerbsteuerfrei.

Auf den Kauf einer Immobilie von nahen Verwandten fällt keine Grunderwerbsteuer an. Das gilt auch für den Kauf vom früheren Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung. Vereinbaren die Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung ein notariell beurkundetes Vorkaufsrecht für den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten, ist der spätere Kauf durch Ausübung des Vorkaufsrechts ebenfalls steuerfrei. Das gilt allerdings nur, wenn das Vorkaufsrecht gegenüber dem Expartner ausgeübt wird. Nach dessen Tod ist der Kauf von den Erben nicht mehr steuerfrei möglich.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12