Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Kindergeld für Freiwilligendienst

Für den neuen Bundesfreiwilligendienst besteht erst ab Herbst Anspruch auf Kindergeld, weswegen Anträge momentan noch zurückgestellt werden.

Im Frühjahr wurde der Bundesfreiwilligendienst als Nachfolger des Zivildienstes eingeführt. Leider wurde der Freiwilligendienst jedoch nicht zeitgleich in den steuerlichen Katalog der Freiwilligendienste aufgenommen; das soll erst im Herbst zusammen mit zahlreichen anderen Änderungen im Steuerrecht erfolgen. Damit gibt es momentan keine gesetzliche Grundlage für einen Kindergeldanspruch für die Kinder, die den Freiwilligendienst leisten. Das Bundeszentralamt für Steuern hat daher die Familienkassen angewiesen, Kindergeldanträge bis zu der Gesetzesänderung zurückzustellen, damit den Betroffenen der Anspruch auf Kindergeld nicht verloren geht. Wer nun trotzdem eine vorgezogene Bearbeitung bei der Familienkasse verlangt, bekommt einen Ablehnungsbescheid, der später nicht mehr geändert werden kann, sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Den betroffenen Eltern bleibt damit nichts anderes übrig, als sich in Geduld zu üben.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12