Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt

Sofern das eigene Einkommen bereits über dem Existenzminimum liegt, sind die Kosten für einen Prozess zur Erlangung nachehelichen Unterhalts nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

Prozesskosten sind nur dann als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigungsfähig, wenn ohne den geführten Prozess die Gefahr des Verlusts der Existenzgrundlage besteht. Dementsprechend sind die Kosten für einen Prozess zur Erlangung nachehelichen Unterhalts jedenfalls dann nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn die unterhaltsberechtigte Person eigene Einkünfte hat, die oberhalb des sozialhilferechtlichen Existenzminimums liegen. Das Finanzgericht Münster hat mit dieser Entscheidung die Klage einer Frau abgewiesen, die zwar Anspruch auf Unterhalt hatte, aber aufgrund ihrer hohen Qualifikation und ihrer Berufserfahrung nahtlos eine neue Anstellung gefunden hat, auch wenn diese befristet war. Das Argument, dass die Befristung der Anstellung mangels wirtschaftlicher Sicherheit nicht Teil der Existenzgrundlage sei, ließen die Richter nicht gelten.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12