Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Präimplantationsdiagnostik als außergewöhnliche Belastung

Auch eine gesunde Mutter kann die Kosten einer Präimplantationsdiagnostik als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn eine genetische Erkrankung des Vaters diese notwendig macht.

Mit der Präimplantationsdiagnostik (PID) können vor einer künstlichen Befruchtung genetische Defekte des Embryos festgestellt werden. Auch wenn das Finanzamt normalerweise nur die Kosten für eigene Krankheiten als außergewöhnliche Belastung anerkennt, kann eine gesunde Mutter zumindest in bestimmten Fällen die PID ebenfalls als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Das gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs zumindest dann, wenn der Vater eine Erbgutschädigung hat, die sich auch auf den gezeugten Nachwuchs auswirken kann und somit ein triftiger Grund für eine PID vorliegt. In diesem Fall sind die Aufwendungen für die PID zwangsläufig entstanden, weil die ärztlichen Maßnahmen bei der Mutter dem Zweck dienen, eine durch Krankheit beeinträchtigte körperliche Funktion ihres Partners auszugleichen. Aufgrund der untrennbaren biologischen Zusammenhänge schließt die Abziehbarkeit daher auch diejenigen erforderlichen Behandlungsschritte mit ein, die am Körper der nicht erkrankten Mutter vorgenommen werden. Dass Mutter und Vater nicht miteinander verheiratet sind, hat laut dem Urteil des Bundesfinanzhofs auf die Abziehbarkeit ebenfalls keine Auswirkungen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12