Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Außergewöhnliche Belastung trotz steuerpflichtiger Ersatzleistung

Als außergewöhnliche Belastung abziehbare Ausgaben sind nicht um eine Ersatzleistung zu kürzen, sofern die Ersatzleistung selbst steuerpflichtig ist.

Eine steuerpflichtige Leistung, die Aufwendungen ausgleichen soll, die als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind, führt nicht zu einer Kürzung der abziehbaren außergewöhnlichen Belastung. Der Bundesfinanzhof stellt sich mit dieser Entscheidung klar gegen ein Finanzamt, das einerseits ein vom Arbeitgeber der verstorbenen Mutter gezahltes Sterbegeld als steuerpflichtigen Arbeitslohn berücksichtigte, andererseits aber den Abzug der Bestattungskosten als außergewöhnliche Belastung mit Verweis auf das Sterbegeld verweigerte. Diese Kürzung der Bestattungskosten sah der Bundesfinanzhof zu Recht als verfassungswidrige Doppelbesteuerung an. Eine Kürzung kommt nur in Frage für steuerfreie Ersatzleistungen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12