
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Prämienzahlungen und Bonusleistungen der Krankenversicherung, beispielsweise für gesundheitsbewusstes Verhalten, gelten in aller Regel als Beitragsrückerstattung, die den Sonderausgabenabzug der Beiträge zur Krankenversicherung entsprechend mindern. Das Bundesfinanzministerium hat nun eine Vereinfachungsregelung in Form eines Freibetrags für bis zum 31. Dezember 2023 von den Krankenversicherungen geleistete Zahlungen eingeführt.
Bis Ende 2023 geht das Finanzamt daher davon aus, dass Bonuszahlungen bis zu einer Höhe von 150 Euro pro versicherter Person Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung darstellen. Übersteigen die Bonuszahlungen diesen Betrag, liegt in Höhe des übersteigenden Betrags eine Beitragsrückerstattung vor, soweit der Steuerzahler nicht nachweist, dass auch der Betrag oberhalb von 150 Euro auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für gesundheitsbewußtes Verhalten oder konkrete Gesundheitsmaßnahmen beruht.