
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Mit dem dritten Entlastungspaket hatte die Ampelkoalition bereits eine Anhebung des Kindergelds ab 2023 auf 237 Euro für das erste und zweite Kind in Aussicht gestellt. Diese wurde dann schnell auch auf das dritte Kind ausgeweitet. Nun überrascht die Koalition mit der Ankündigung, dass die Anhebung kurzfristig sogar auf 250 Euro aufgestockt wurde. Aktuell beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind je 219 Euro und für das dritte Kind 225 Euro im Monat. Ab dem vierten Kind gibt es schon jetzt 250 Euro. Durch die erneute Anhebung gibt es damit ab 2023 für alle Kinder einheitlich 250 Euro Kindergeld im Monat und die geplante Anpassung wird dadurch zur größten Erhöhung des Kindergeldes in der Geschichte der Bundesrepublik.