Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Stipendium für pandemiebedingte Einnahmeausfälle nicht steuerfrei

Ein Stipendium, das in erster Linie pandemiebedingte Einnahmeausfälle ausgleichen soll, erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Stipendien.

Ein Künstler muss die von der öffentlichen Hand geleisteten Zahlungen aus einem Stipendien-Sonderprogramm zur Abfederung der durch die Corona-Pandemie bedingten Einnahmeausfälle in voller Höhe als Einkommen versteuern. Den Verweis auf die Steuerfreiheit von Stipendien zur Förderung der künstlerischen Entwicklung ließ das Finanzgericht Berlin-Brandenburg nicht gelten. Die Voraussetzungen einer Steuerfreiheit seien nicht erfüllt, weil der betroffene Künstler sich im Streitjahr nicht in einer Aus- oder Fortbildung befunden habe. Die Förderung der künstlerischen Bildung setze voraus, dass die Maßnahme darauf gerichtet sei, im Beruf auf dem Laufenden zu bleiben. Mit dem Zuschuss sei stattdessen der Zweck verfolgt worden, die künstlerische Tätigkeit angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie fortzuführen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12