Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Rollstuhlgerechter Gartenweg ist keine außergewöhnliche Belastung

Wenn die Terrasse bereits mit dem Rollstuhl erreichbar ist, dann führt die zusätzliche Anlage eines rollstuhlgerechten Gartenwegs nicht mehr zu einer außergewöhnlichen Belastung.

Grundsätzlich gehört zwar auch der Garten zum existenziell notwendigen Wohnbereich. Die Aufwendungen für die Anlage eines rollstuhlgerechten Weges im Garten sind jedoch nicht zwangsläufig, wenn sich auf der anderen Seite des Hauses eine Terrasse befindet, die mit dem Rollstuhl erreichbar ist. Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Münster den Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastung abgelehnt. Abzugsfähig seien nur solche Aufwendungen, die den Zugang zum Garten und damit dessen Nutzung überhaupt erst ermöglichen. Diese Möglichkeit bestand im Streitfall aber bereits.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12