Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Ausgleichszahlungen beim Versorgungsausgleich nach altem Recht

Ausgleichszahlungen bei einer betrieblichen Altersvorsorge, die vor der gesetzlichen Festschreibung als Sonderausgaben gezahlt wurden, sind als Werbungskosten abziehbar.

Seit 2015 gilt die gesetzliche Vorgabe, dass Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben zu behandeln sind. Ausgleichszahlungen vor 2015 will das Finanzamt dagegen möglicherweise als steuerlich nicht abziehbare Anschaffungskosten für ein Anwartschaftsrecht auf eine künftige Versorgung einordnen. Dem hat das Finanzgericht Baden-Württemberg widersprochen: Bei einer betrieblichen Altersversorgung sind die Ausgleichszahlungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-04-27 wid-95 drtm-bns 2025-04-27