Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Zurechnung von Steuervorauszahlungen bei Ehegatten

Ohne ausdrückliche Angabe zur Zahlungsabsicht darf das Finanzamt grundsätzlich davon ausgehen, dass die Zahlung eines Ehegatten je zur Hälfte die Steuerschuld beider Eheleute ausgleichen soll.

Bei Eheleuten darf das Finanzamt in der Regel davon ausgehen, dass der eine Partner mit einer Zahlung die Schuld des anderen mit begleichen will. Allein die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Ehegatten lässt ohne ausdrückliche Absichtserklärung des anderen Ehegatten noch nicht den Schluss zu, dass dieser ab sofort nur noch seine eigenen Steuerschulden tilgen will. Das Finanzamt hat daher nach Meinung des Finanzgerichts Niedersachsen zu Recht die fällige Erstattung zu hoher Vorauszahlungen zur Hälfte mit den Steuerschulden des insolventen Ehegatten verrechnet.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12