Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Übertragung eines Einzelkontos zwischen Eheleuten

Die Übertragung eines Einzelkontos zwischen Eheleuten kann Schenkungsteuer auslösen, wenn der Empfänger nicht nachweisen kann, dass ihm das Vermögen auf dem Konto auch schon vorher teilweise oder ganz gehörte.

Anders als ein Gemeinschaftskonto ist ein Einzelkonto oder -depot auch bei Eheleuten grundsätzlich allein dem Kontoinhaber zuzurechnen. Bei einer unentgeltlichen Übertragung des Kontos auf den anderen Ehegatten muss dieser daher nachweisen, dass keine Schenkung vorliegt oder die Schenkung nur einen Teil des übertragenen Vermögens umfasst, sagt der Bundesfinanzhof. Dazu zählen auch Belege für die Behauptung, dass das Vermögen dem Empfänger bereits vor der Übertragung im Innenverhältnis vollständig oder teilweise zuzurechnen war.

 
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psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12