
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Eine alleinerziehende Mutter hatte mit ihrem Arbeitgeber vereinbart, nachmittags zu Hause zu arbeiten, um nebenbei ihr Kind beaufsichtigen zu können. Die geltend gemachten Werbungskosten für den Telearbeitsplatz wollte das Finanzamt aber nicht anerkennen und hat vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz nun Recht bekommen. Da der Mutter ihr Arbeitsplatz im Betrieb des Arbeitgebers auch am Nachmittag zur Verfügung gestanden hätte, wenn sie denn gewollt hätte, seien die Abzugsvoraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht erfüllt. Dass sie ihren Arbeitsplatz im Betrieb wegen der Kinderbetreuung nicht nutzen kann, ist ein privater Grund, der steuerrechtlich keine Rolle spielt, meint das Gericht.