Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Barzahlung kostet Steuerabzug von Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten müssen grundsätzlich unbar bezahlt werden, um steuerlich abzugsfähig zu sein - auch im Rahmen eines gemeldeten Minijobs.

Voraussetzung für den Abzug von Kinderbetreuungskosten ist, dass die Eltern die Ausgaben durch eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers nachweisen. Während die Rechnung in bestimmten Fällen auch durch andere Dokumente ersetzt werden kann (Gebührenbescheid des Kindergartens, Arbeits- oder Au-Pair-Vertrag etc.), ist die Zahlung per Überweisung alternativlos. Die Vorschrift soll primär Schwarzarbeit verhindern, weshalb das Finanzgericht Niedersachsen noch die Barzahlung des Lohns im Rahmen eines angemeldeten Minijobs akzeptiert hatte. Für den Bundesfinanzhof ist der Gesetzeswortlaut aber eindeutig, und daher ist auch bei einer angestellten Betreuungsperson ein Steuerabzug nur möglich, wenn der Lohn auf deren Konto überwiesen wird.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12